Verhalten in der Nähe von Anlagen


Die Netzinfrastruktur von naturenergie netze entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Wenn Sie sich in der Nähe von Anlagen wie Strommasten, Freileitungen, Umspannwerken oder Trafostationen aufhalten, gilt es jedoch Sicherheitsregeln zu befolgen. Beim Eindringen von Gegenständen in den Schutzbereich besteht akute Lebensgefahr, deshalb gibt die DGUV Vorschrift 3 als Sicherheitsmaßnahme gegen eine Gefährdung von Personen einen Sicherheitsabstand je nach Spannungsebene vor:

 

  • 400 Volt bis 1.000 Volt (0,4 bis 1-kV bzw. 400 – 1.000 Volt): 1m nach allen Seiten
  • bis 110.000 Volt (110-kV bzw. 110 kilo Volt): 3m nach allen Seiten
  • bis 220.000 Volt (220-kV bzw. 220 kilo Volt): 4m nach allen Seiten
  • bis 380.000 Volt (380-kV bzw. 380 kilo Volt): 5m nach allen Seiten
  • Spannung unbekannt: nach Angabe des zuständigen Netzbetreibers


Im Rahmen von Arbeiten in der Nähe von Anlagen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Als erster Schritt ist zu ermitteln, ob während der Arbeiten die oben genannten Sicherheitsabstände eingehalten werden können.
  • Ist dies nicht der Fall, müssen gemeinsam mit dem zuständigen Netzbetreiber Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden.
  • Der Arbeitsverantwortliche hat seine Mitarbeiter und Subunternehmer über diese Sicherungsmaßnahmen zu unterweisen.
  • Über die Unterweisung kann ggf. vom Netzbetreiber ein Nachweis eingefordert werden.


Um die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen zu garantieren, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten und das untenstehende Formular auszufüllen:

Arbeiten in der Nähe von Anlagen


Um die Betriebssicherheit der Anlagen während und nach Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten, bitten wir die Verantwortlichen der Baustelle im untenstehenden Formular „Arbeiten in der Nähe von Anlagen“ auszuwählen, die Felder entsprechend auszufüllen und mindestens 3 Wochen vor Baubeginn an uns zu übermitteln.

So können wir Sie bei der Sicherung der Baustelle bestmöglich unterstützen.

Isolieren von Niederspannungsfreileitungen

Teilweise werden Haushalte in unserem Netzgebiet über oberirdische Freileitungen, die über Dachständer oder Masten geführt sind, mit Strom versorgt.

Befindet sich ein Mast oder ein Dachständer auf Ihrem Grundstück und planen Sie Arbeiten in unmittelbarer Nähe durchzuführen, bei dem der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, müssen die Freileitungen isoliert werden. Wählen Sie dazu im untenstehenden Formular „Isolieren von Freileitungen“ aus, befüllen Sie die Pflichtfelder und übermitteln Sie uns das Formular mindestens 5 Werktage vor Baubeginn.

Weitere Informationen finden Sie im Info-Flyer Isolieren von Niederspannungsfreileitungen

 

Freischneiden von Freileitungen


naturenergie netze muss seiner Verkehrssicherungspflicht als Netzbetreiber nachkommen und Schäden oder Unregelmäßigkeiten in der regionalen Stromversorgung vorbeugen. Dazu müssen wir Rückschnittmaßnahmen an Bäumen vornehmen bzw. vornehmen lassen, die in den Schutzbereich der Freileitungen hineingewachsen sind.

Gerade in der vegetationsarmen Zeit zwischen Oktober und März sind daher unsere Mitarbeiter unterwegs, die entsprechenden Maßnahmen mit den Grundstückseigentümern abzusprechen und anschließend durchzuführen.

Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Info-Faltblatt Freischneiden von Freileitungen.

Leitungsauskunft

Benötigen Sie eine Leitungsauskunft?

Sie haben die Möglichkeit, Planauskünfte von Anlagen der naturenergie netze über die Internetplanauskunft planSERVICE unserer Tochtergesellschaft regioDATA kostenfrei einzuholen.

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