Anschlussbedingungen für Einspeiser


Die Zahl der Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) im gesamten Stromnetz wächst stetig, gerade auch im Bereich dezentraler kleiner Einspeiseanlagen. Damit wächst auch die Menge an eingespeister Energie. Doch gelegentlich kann das Netz dabei an seine Kapazitätsgrenzen stoßen. Dann kann der Fall eintreten, dass zu viel durch EEG-Anlagen erzeugter Strom ins Netz drängt und nicht mehr abgenommen werden kann – weil es sonst zu einer Störung oder Gefährdung kommen könnte.
 

In diesem – gesetzlich geregelten – Fall können die Anlagen seitens der zuständigen Netzbetreiber aus Gründen der Versorgungssicherheit abgeregelt werden. Das schützt Netzbereiche wie etwa Freileitungen und Transformatoren vor Überlastung. Diese gezielten Eingriffe bezeichnet man als Einspeisemanagement.
 

Der Befehl dazu kommt über ein Signal, dass unsere Verbundleitstelle an die betroffenen Einspeise-Anlagen sendet. Ist die kritische Netzsituation beendet, speisen die Anlagen wieder normal, sprich uneingeschränkt ein.

Entsprechend den Vorgaben nach § 9 EEG 2023 sind dafür Anlagen, die mit Erneuerbaren Energien oder Grubengas betrieben werden, mit einer technischen Einrichtung auszustatten, mit denen der Netzbetreiber aufgrund eines Netzengpasses die Einspeiseleistung reduzieren kann. Gleiches gilt für KWK-Anlagen über 25 kW.

Bei PV-Anlagen bis zu einer installierten Leistung bis 7 kWp kann die Ausstattung für die technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung auf Antrag zum 01.01.2023 entfallen.

Bitte verwenden hierfür das nachfolgende Formular.

Formular Antrag Leistungsreduzierung

Hier können Sie das Online-Formular ausfüllen.

 

Antrag Aufhebung 70 Prozent Regel

Für ältere Bestandsanlagen gelten je nach Größe und Inbetriebnahmedatum gegebenenfalls gemäß den Übergangsbestimmungen im EEG abweichende Regelungen.

Muss eine Anlage aufgrund eines Netzengpasses abgeregelt werden (also reduziert oder gar ausgesetzt), erhält der Anlagenbetreiber für die entgangene Einspeisung für diesen Zeitraum eine Entschädigungszahlung.

Wirkleistungsreduzierung von EEG- und KWK-Anlagen

Informationen zum Einbau bzw. der technischen Umsetzung der Wirkleistungsreduzierung von EEG- und KWK-Anlagen finden Sie hier:

FAQ der Bundesnetzagentur zu Solaranlagen und andere EE-Anlagen

FAQ der Bundesnetzagentur

a) Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Im Folgenden haben wir darüber hinaus für Sie noch für Erzeugungs- bzw. Einspeiseanlagen in den verschiedenen Netzspannungsebenen weitere Informationen bereit gestellt:

Die VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel 2018-11 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz finden Sie hier.

Hier finden Sie unsere technischen Anschlussbedingungen (TAB) für das Nieder- oder Mittelspannungsnetz:

Technische Anschlussbedingungen (TAB) für das Mittelspannungsnetz

b) Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

Die VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) können Sie beim VDE-Verlag beziehen.

Weitere Informationen zur TAR Mittelspannung und dem Anschluss von Erzeugungsanlagen finden Sie auf der Webseite des FNN unter Technische Anschlussregel Mittelspannung (VDE-AR-N 4110).

Einen Überblick über alle NetzCodes und Richtlinien des VDE Forum Netztechnik Netzbetrieb (VDE FNN) finden Sie hier.