iMSys Einbau auf Kundenwunsch
Sie haben Interesse an einem intelligentem Messsystem (iMSys)?
Gehören Sie zu dem Kundenkreis der sogenannten Pflichteinbaufällen, kommen wir im Zuge unserer Rolloutplanung automatisch auf Sie zu. Wünschen Sie vorab ein iMSys oder fallen nicht unter den Pflichteinbau, dann melden Sie sich jetzt über unser Antragsformular an.
Bitte beachten Sie, dass dadurch einmalig Mehrkosten auf Sie zukommen. Preise für den Umbau auf Wunsch und die jährlichen Kosten zum Zähler entnehmen Sie unserem aktuell gültigen
Preisblatt (Seite 15).
Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:
- Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
- Anlagen, in denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist
Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigem Preisblatt (Seite 15) in Rechnung.
Durch die Nutzung des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. Ein Rückbau auf eine moderne Messeinrichtung ist nicht vorgesehen.
Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.
Alle von uns eingesetzten Zähler entsprechenden gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht unseren Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.