Hoher Selbstverbrauch ermöglicht Umlagereduzierung


Für die Stromnetznutzung fallen „Mautgebühren“ an: Diese Netznutzungsentgelte hängen von der genutzten Leitungslänge und Anzahl der Spannungsebenen vom Erzeuger bis zum Abnehmer ab. Wer ein „großer“ Letzt-/Endverbraucher ist, profitiert jedoch ab einem bestimmten Jahresselbstverbrauch von einem den reduzierten Umlagesatz der sogenannten § 19 StromNEV-Umlage gemäß § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Vorausgesetzt er kommt (s)einer Mitteilungspflicht nach.

Verankert ist dies allerdings in einem Gesetz, dass vom Namen her durchaus zu Irritationen führen kann: Seit Inkrafttreten des neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) am 1. Januar 2017 müssen alle oben benannten Letztverbraucher, die eine Reduzierung der Umlage nach §19-StromNEV in Anspruch nehmen wollen, dies ihrem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres melden. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Reduzierung ist dabei ein Selbstverbrauch von mehr als 1 Million Kilowattstunden (kWh) pro Jahr.

Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich das nachfolgende Formular im beschreibbaren pdf-Format, um Ihrer Meldepflicht nachzukommen. Senden Sie es bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht per E-Mail an stammdatenmail@naturenergie-netzeweb.de :

Bitte beachten Sie die Hinweise oben Punkt 1)

1) Bitte fahren Sie mit der Maus über das beschreibbare PDF-Formular und klicken Sie es mit der rechte Maustaste an. Im Kontextmenü dann bitte "Link/Ziel speichern unter" auswählen und das Formular auf Ihrer Festplatte abspeichern. Die Datei kann nun mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader DC geöffnet und ausgefüllt werden. Des Weiteren speichern Sie das Formular nicht im Browser auf Ihrer Festplatte ab, da dann die erweiterte Funktionen in Adobe Acrobat Reader DC verloren gehen und dieses nicht mehr ausgefüllt werden kann.

Aufgepasst: Ohne fristgerechte Meldung entfällt leider Ihr Anspruch auf Reduzierung der Umlage! Da naturenergie netze den reduzierten Umlagesatz dann bereits abgerechnet hat, müssten wir Ihnen folglich den vollen Umlagesatz nachverrechnen.

Über die Netzanschlussbedingungen und Netznutzungsentgelte erfahren Sie hier noch mehr.

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